Liebe Eltern,

zum 31. Januar 2023 sind die für den Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgelaufen. Wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, bedeutet dies, dass die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfällt. Stattdessen wird ab dem 01. Februar eine “dringende Empfehlung” zum Tragen einer Maske ausgesprochen.

Grundsätzlich aber gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zuhause bleiben.

Weiterhin entfällt auch die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt. An den Schulen noch vorhandene Selbsttests werden auf Anfrage und anlassbezogen weiterhin ausgegeben.

Die allgemeingültigen Hygieneregeln gelten nach wie vor.

Hier finden Sie den Brief unserer Schulministerin zu diesem Thema.