Sehr geehrte Eltern,

vor Beginn der Herbstferien möchte ich Sie über die Regelungen informieren, die nach den Herbstferien an allen Schule in NRW gelten, um einen guten Schulstart und weiterhin einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen.

 

Testungen zum Schulbeginn

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in der Schule durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.

Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).

Am 2. November 2021 werden wiederum alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der bisherige Rhythmus.

 

Testungen während der Herbstferien

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.

Kein schulischer Testnachweis für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien.

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da das engmaschige Testen in den Schulen in den Schulferien entfällt.

Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.

 

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler  werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen.

Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen.

Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

 

Maskenpflicht

Bis zum 29.10.2021 besteht weiterhin die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, auch am Sitzplatz der Schülerinnen und Schüler. Ab November ist eine Änderung geplant, die Informationen dazu erhalten Sie nach den Herbstferien.

 

Ich wünsche Ihnen erholsame Herbstferien.

Beste Grüße

Th. Fecke-Gehls, Schulleitung