Einschulung 2021

Liebe Erstklässler, auch auf diesem Weg möchten wir euch noch einmal ganz herzlich bei uns an der Alfred-Delp-Schule willkommen heißen. Es war toll, euch am Donnerstag mit euren Eltern bei uns in der Aula begrüßen zu dürfen. Nachdem Herr Fecke-Gehls euch begrüßt hat und ihr von Frau Ziemssen gesegnet wurdet...            ...haben euch die Zweit-, Dritt-, und [ mehr ... ]

29. August 2021|Allgemein|

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins

Sehr geehrte Damen und Herren hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung 2021 des Fördervereins der Alfred-Delp-Schule (FADS) ein. Wir bitten Sie, uns beim Betreten der Aula eine negative Testbescheinigung oder einen Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID – 19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder einen Nachweis über ein positives Testergebnis aus dem Art und Datum [ mehr ... ]

20. August 2021|Allgemein|

Schlusswort zum Schuljahr 20/21

Liebe Eltern, ein sehr außergewöhnliches Schuljahr geht zu Ende. Unser sonst sehr lebendiges Schulleben musste auf ganz wenige Aktivitäten  beschränkt werden. Und doch haben sich ganz viele schöne Dinge ereignet. Nicht nur, dass wir froh waren, zum Ende des Schuljahres alle Kinder wieder in der Schule begrüßen zu können. Unser Förderverein hat es uns ermöglicht, den Bestand in der Schülerbücherei deutlich [ mehr ... ]

1. Juli 2021|Allgemein|

Elterninformation Lolli-Tests

Sehr geehrte Eltern, das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat zu Ihrer allgemeinen Information folgendes Schreiben zur Verfügung gestellt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Th. Fecke-Gehls, Schulleitung   Liebe Eltern, Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, [ mehr ... ]

Wichtige Informationen zu den Coronaselbsttests

Sehr geehrte Eltern, die ersten Selbsttests sind in der Schule eingetroffen. Die Coronabetreuungsverordnung, in der Fassung ab dem 12.04.2021, besagt, dass sowohl eine Teilnahme am Präsenzunterricht  als auch die Teilnahme an der Notbetreuung nur erlaubt ist, wenn ein von der Schule angesetzter Coronaselbsttest mit negativem Ergebnis vorliegt oder eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende, Testung nachgewiesen werden kann. Die Tests werden [ mehr ... ]

13. April 2021|Allgemein|
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