Wichtige Informationen zu den Coronaselbsttests

Sehr geehrte Eltern, die ersten Selbsttests sind in der Schule eingetroffen. Die Coronabetreuungsverordnung, in der Fassung ab dem 12.04.2021, besagt, dass sowohl eine Teilnahme am Präsenzunterricht  als auch die Teilnahme an der Notbetreuung nur erlaubt ist, wenn ein von der Schule angesetzter Coronaselbsttest mit negativem Ergebnis vorliegt oder eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende, Testung nachgewiesen werden kann. Die Tests werden [ mehr ... ]