Liebe Eltern,

ich wünsche Ihnen noch einmal ein gutes Neues Jahr und hoffe, dass Sie gut und gesund starten konnten.

Ab dem 10.01.2022 gelten die bekannten Testregelungen für alle Schüler/innen unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schüler/innen an den Testungen teilnehmen. An allen Grundschulen werden alle Schüler/innen eine Pool- und eine Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben. Ebenfalls werden wir am ersten Schultag nach den Ferien noch einen zusätzlichen Corona-Schnelltest durchführen (s. Elternbrief Lolli Test 2.0.). Der bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt. Durch die zweite, sogenannte Rückstellprobe, die die Kinder im Rahmen des Lolli-Testverfahrens abgeben, wird eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung beschleunigt. So bleibt den nicht infizierten Schüler/innen im Falle eines positiven Pools ein Tag in der Quarantäne erspart.

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren
Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz
Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).
(2) Genesene Schülerinnen und Schüler
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.
Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

 

 

Am Freitag, den 28.01.2022 (Zeugnisausgabe) endet der Unterricht für alle Schüler um 10.45 Uhr. Die OGS und Randstunde finden im Anschluss daran statt. Es kommt hierzu noch ein kurzer Elternbrief.

 

Mit freundlichen Grüßen